Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der Oxygen Therapy Center GmbH (im Folgenden „Centerbetreiber“) über die Nutzung des Wellness-Centers Oxigen Reverse Ageing (im Folgenden “Wellness-Centers” oder “Center”).

1.2. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind auf unserer Website www.oxigen.at für Online- und Offline-Kunden verfügbar. Kunden haben auf Anfrage Anspruch auf eine gedruckte Version.

1.3. Kunden sind jene Personen, die Aufgrund eines mit dem Weiterbetreiben abgeschlossenen Vertrages zur Betretung und Benutzung des Wellness-Centers berechtigt sind.

1.4. Der Centerbetreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Center, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag zwischen dem Centerbetreiber und dem Kunde kommt durch Unterfertigung des Vertrages im Center.

2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Kunden eine Kopie des Vertrages zu übergeben oder per E-Mail. Dem Kunde sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.

2.3. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahr können nicht Kunde/In werden.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Kaufvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. Paketen (z.B. Paketen, Abonnement). 3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft/Paketen ist ausgeschlossen.

4. Nutzung des Wellness-Centers

4.1.1. ZutrittsgewährungAlkoholisierten Kunden sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

4.1.2. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.

4.2. Hygienevorschriften

4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung der Kammer nur mit Hausschuhen oder Überschuhen gestattet

4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.

4.3. Sicherheitsvorschriften

4.3.1. Alle Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor der Verwendung eines Gerätes über die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung zu informieren und diese bei der Nutzung des Gerätes zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Inbetriebnahme eines Gerätes, ist eine Unterweisung durch den Centerbetreiber oder seine Mitarbeiter zu erteilen.

4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Geräte und Bereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht zurückgelassen werden.

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

4.4.1. Jeder Kunde hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.

4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Kunden ist jeder Kunde aufgefordert, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

4.5. Sonstiges

4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Kunden hintanhalten können der Centerbetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Kunden, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Centers verwiesen werden.

4.5.2. Jegliche Behandlung im Center ist ohne das Lesen und Unterschreiben der medizinischen Einverständniserklärung verboten.5. Öffnungszeiten  Die Öffnungszeiten sind: Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr – 15:00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen6. Entgelt6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Abonnementgebühr oder Packungsrabatt) ist jeweils am 5. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Die Abonnementgebühr versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Centerbetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten in der Höhe von bis zu EUR 57 geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

6.3. Die Abonnementgebühr ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2023 (Basisjahr 2023) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich neu ergebende Abonnementgebühr ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

6.4 Für Paketrabatte, die kein Abonnement sind, können andere Bedingungen gelten. Wenn dies der Fall ist, wird dies im Vertrag ausdrücklich angegeben.7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

7.1. Das Abonnementvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, verzichten die Vertragsparteien für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsabschluss auf eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages. Der Vertrag kann erstmals von beiden Seiten nach Ende des Kündigungsverzichts jeweils zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Vertragsende zugeht.

7.2. Der Centerbetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn der Kunde unangemessenes Verhalten gegenüber anderen Kunden oder Mitarbeitern zeigt.

7.2.1.Wenn der Kunde mit der Zahlung der Abonnementsgebühr in Verzug ist und die ausständige Abonnement trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

7.2.2. Der Kunde wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Centers verstoßen. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn der Kunde infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;

7.2.3. der Kunde im Center gerichtlich strafbare Handlungen setzt.

7.3. Der Kunde kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:

7.3.1. der Kunde aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Behandlung gehindert wird;  Max. sind 18 Monate zulässig

7.3.2. der Kunde nach Abschluss des Vertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt. Die Verhinderung ist durch ein fachärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Der Nachweis ist umgehend nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes anzuzeigen.

7.4. Für die Dauer der Aussetzung ist dem Kunden von der Zahlung des Abonnements  befreit. Die Leistungen des Vertrages können vom Kunden während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt der Kunde trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Centers in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

7.5. Die durch den Kündigungsverzicht bewirkte Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung ist dem Fitnessstudiobetreiber anzuzeigen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.

7.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann der Kunde den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.

7.7. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

8. Betriebsunterbrechungen

8.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur das Center sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Center bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Centerbetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.8.2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird das Abonnement um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Kunden kann auch der anteilige Abonnementbetrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben werden.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Der Kunde hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Der Kunde hat dem Centerbetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

9.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

9.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

9.4. Gegenüber Kunden, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Centerbetreibers liegt.